Neuanschaffung Registrierkassen

Am 31. Dezember 2022 läuft die Übergangsregelung für die Nutzung von nicht bauartbedingt aufrüstbaren Registrierkassen aus. Betroffene Betriebe sollten die Neuanschaffung, soweit nicht schon geschehen, zeitnah in Angriff nehmen. Eventuelle Lieferschwierigkeiten müssen einkalkuliert werden.

Der ZDH hat für die Betriebe eine Praxishilfe „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“ erstellt. 

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de



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