Für einen Berufsabschluss ist es nie zu spät!Sonstige Wege zur Fachkraft

"Im Handwerk zählt nicht, wo man herkommt, sondern wo man hinwill". Dieses mittlerweile landauf und -ab sehr bekannte Zitat aus der bundesweiten Imagekampagne des Deutschen Handwerks nehmen wir beim Wort.

Denn das ostbayerische Handwerk bietet auch Karrierewege an, die anfangs nicht mit einer klassischen dualen Berufsausbildung beginnen.



Externenprüfung: Ausnahmsweise Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung ohne Nachweis einer Lehre (Ausbildung)

Für alle, die mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (§ 37  Abs. 2 HwO), können einen Antrag auf Zulassung zur sogenannten "Externenprüfung" (Antrag auf Zulassung ohne Nachweis einer Lehre) stellen.

Weitere Auskünfte zu dieser interessanten Möglichkeit erhalten Sie bei der für die Abnahme der Gesellen-/Abschlussprüfungen zuständigen Prüfungsabteilung Ihrer Handwerkskammer.